Pressespiegel:

  • Enger / Spenge, 08. Juni 2011

Kanal-Check: Änderungen geplant

Heimische Landtagsabgeordnete stellt Antrag der drei großen Fraktionen vor

BesondereTechnik: Peter Schemainda zeigt eine Spezialkamera, mit der Kanäle auf Schäden untersucht werden können. FOTO:VORNBÄUMEN

Enger/Spenge (nw). In der Debatte über die Dichtheitsprüfung gibt es eine neue Entwicklung. „Die drei Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Düsseldorfer Landtag haben einen gemeinsamen Antrag zur Durchführung der Dichtheitsprüfung beschlossen“, teilt die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Angela Lück mit.

Damit sollten weitere Erleichterungen für Kommunen und Hauseigentümer auf den Weg gebracht werden, heißt es in der Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten.

Folgende ergänzende Änderungen und Erleichterungen seien unter anderem vorgesehen:

  • Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen zeitgleich dann durchgeführt werden, wenn die Kommune eine entsprechende Überprüfung und Maßnahmen für den jeweiligen öffentlichen Kanal vorsieht. Die sich aus diesem abgestimmten Verfahren ergebenden Synergien sollen weiter genutzt werden können.

  • Für den Bürger dürfen keine strengeren Maßstäbe gelten, als sie der öffentlichen Hand auferlegt werden. Grundsätzlich ist eine zeitgleiche Sanierung öffentlicher und privater Kanäle anzustreben. Daher sollte eine Entscheidungshilfe erstellt werden, auf deren Basis entschieden werden kann, wann eine Sanierung entbehrlich ist, so dass z. B. Bagatellschäden ausgenommen werden können.

  • Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden sollte die Mustersatzung überarbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf die Art der Dichtheitsprüfung. Im Hinblick auf die Altersstruktur privater Abwasserkanäle gilt es, die schonendste Art der Dichtheitsprüfung zu nutzen. Grundsätzlich stehen für die Prüfung bestehender Leitungen für häusliches Abwasser alle Prüfmethoden zur Verfügung.

    Dies schließt neben der Druckprüfung und der TV-Inspektion auch die Wasserstandsfüllprüfung (einfache Dichtheitsprüfung) ein. Darüber hinaus wird die Einführung einer drucklosen Durchflussprüfung gefordert. Dem Eigentümer ist bei der Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle die Wahlfreiheit zwischen den zur Verfügung stehenden Prüfverfahren einzuräumen. Lediglich für Fremdwasserschwerpunktgebiete und in Wasserschutzgebieten sind Ausnahmen sinnvoll.

  • Es ist sicherzustellen, dass die Förderleistungen aus der Abwasserabgabe (Investitionsprogramm Abwasser) für private Kanalsanierungen ab dem 01. Januar 2012 nahtlos an die heute geltende Regelung, die Ende 2011 ausläuft, anschließen können.

    Darüber hinaus sind mit Hilfe geeigneter Programme der NRW.BANK weitere Fördermöglichkeiten für privaten Grundstücksbesitzer wie auch für die Sanierung kommunaler Liegenschaften aufzulegen.

    „Mit diesen abgestimmten Positionen werden deutliche Erleichterungen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung eingefordert, auch wenn nicht das Begehren der Bürgerinitiativen nach einer bundeseinheitlichen Regelung aufgegriffen werden konnte“, so Angela Lück.

    Zudem wurde laut Lück unter anderem auch aufgrund vieler geführter Gespräche vor Ort berücksichtigt, dass für die Bürger von großer Bedeutung sei, dass der Aufwand einer Maßnahme zum Schutz der Umwelt in einem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Nutzen stehe und von den Betroffenen auch tatsächlich zu bewältigen sei.

    Die Sanierung von privaten Abwasserleitungen müsse sich deshalb auch am Schadensbild orientieren, denn nicht jeder Schaden müsse automatisch zwangsläufig saniert werden.

    Akzeptanz noch nicht erreicht

    Selbstkritisch sei festzuhalten, so die Landtagsabgeordnete Angela Lück, dass die landesweit in unterschiedlicher Form und Intensität auftretenden Bürgerbeschwerden zeigen, dass es noch nicht gelungen sei, überall für die Regelungen zur Dichtheitsprüfung die erforderliche Akzeptanz zu erreichen.

    Die bestehende gesetzliche Regelung eröffne den Kommunen Spielräume bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfung. Diese gelte es stärker deutlich zu machen.

    Ein entsprechender Erlass des Umweltministeriums auf Grundlage des gemeinsamen Antrags (siehe Haupttext) ist laut Angela Lück angekündigt mit weiteren Erleichterungen in der Entscheidungshoheit der Kommunen und diesbezüglichen Erläuterungen (Bagatellschäden, Drainageanschlüsse, Sanierungsklassen und -fristen, Fördermöglichkeiten).

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    09 - Enger-Spenge, Mittwoch 08. Juni 2011